Der EuGH hat entschieden, dass die Datenübermittlung aus datensicheren europäischen Staaten in die USA auch dann nicht sicher ist, wenn dieser unter den Bestimmungen des "Safe Harbour Abkommens", einer Art amerikanischer Selbstverpflichtung zum Datenschutz mit der EU, die seit dem Jahr 2000 Anwendung findet, erfolgt. Datenübermittlungen aus Europa in die USA können daher auch im Bereich dieses Abkommens rechtswidrig sein, was eine Vielzahl in Europa tätiger, us-amerikanischer Unternehmen betrifft. Näheres zu der Entscheidung, also zum Umfang und zur rechtlichen Folgen werde ich in einem Folgebeitrag darstellen. Zunächst einmal der Link zur Entscheidung:
Hintergrund der Entscheidung des EuGH zur Datenübermittlung im Rahmen des Safe Harbour ist, dass das Abkommen aus Sicht der europäischen Richter formale und inhaltliche Mängel ausweist.
Rechtsanwalt Christoph Strieder, Datenschutzbeauftragter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit Büros in Solingen und Leverkusen www.anwalt-strieder.de
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Dienstag, 6. Oktober 2015
Unsafe Harbour - EuGH kippt Datenübermittlung nach USA
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