Freitag, 30. September 2011

Haftung des Portalbetreibers: Hotel-Bewertungen

Der Betreiber eines Bewertungs-Portals sieht sich häufig der Problematik ausgesetzt, dass unsachliche Kritik oder falsche Darstellungen zu Nachteilen der bewerteten Unternehmen führen können. Das KG Berlin hatte über die wettbewerbsrechtliche Haftung zu entscheiden und hat diese im entschiedenen Fall abgelehnt (Beschl. v. 15.7.2011, Az.: 5 U 193/10). Das Kammergericht war der Auffassung, dass Prüfpflichten hinsichtlich der eingestellten Bewertungen nicht bestehen. Eine Interessenabwägung ergebe im Einzelfall, dass eine Prüfung nicht zumutbar ist. Entscheidend wird aber gewesen sein, dass die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Bewertung bestand und zumindest das Kammergericht die Auffassung vertrat, dass der Hotelbetreiber solche Portal überwachen und mittels Suchmaschinen geschäftsschädigender Beiträge aufspüren kann. Richtig ist dabei nach Ansicht des Rechtsanwalts und Fachanwalts für IT-Recht in Solingen und Leverkusen, Christoph Strieder (http://www.anwalt-strieder.de/), dass die Frage, ob im Wettbewerbsrecht eine Prüfpflicht besteht, durch eine umfassende Interessenabwägung zu klären ist. Das Kriterium, das der Verletzte zu überprüfen hat, ob Rechtsverletzungen im Internet stattfinden, ist aber wohl eher ein Novum im IT- und Wettbewerbsrecht. http://www.internetrecht-leverkusen.de/, http://www.fachanwalt-für-informationstechnologie.de/

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