Am 4.8.2011 ist die neue Widerrufsbelehrung für Verbraucher in Kraft getreten. Nach spätestens einer dreimonatigen Übergangsfrist ist diese Widerrufsbelehrung zu nutzen. Geändert haben sich unter anderem die Regelungen zum Wertersatz, nachdem die bestehende deutsche Regelung mit EU-Recht nicht vereinbar gewesen sein soll. Jeder Anbieter im Internet sollte daher schnellstens überprüfen, ob eine Widerrufsbelehrung notwendig ist und die notwendigen Änderungen kurzfristig durchführen. Dabei ist zu prüfen, ob zusätzlich Verträge im elektronsichen Geschäftsverkehr geschlossen werden (was im Fernabsatz regelmäßig der Fall sein dürfte) oder nicht, weil dies eine besondere Belehrungspflicht mit sich bringt. Eine fehlerhafte Widerrusbelehrung kann nach wie vor von Mitbewerbern abgemanht werden. www.anwalt-strieder.de www.internetrecht-leverkusen.de www.fachanwalt-für-informationstechnologie.de
Internetrecht, Domainrecht, Webdesignrecht, Onlinerecht,Markenrecht, Geschmacksmuster, Wettbewerbsrecht, Vergaberecht, Softwarerecht, Urheberrecht, Kartellrecht, Designrecht, Online-Auktionsrecht, IT-Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, ElektroG vom Fachanwalt für Informationstechnologierecht(IT-Recht), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christoph Strieder, bundesweit, Solingen, Leverkusen, www.anwalt-strieder.de
Dienstag, 16. August 2011
Neue Widerrufsbelehrung 2011
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen