Mittwoch, 14. Oktober 2015

Vorsicht: bloße Falschauskunft kann wettbewerbswidrig sein

Dass eine bloße Falschauskunft gegenüber einem Unternehmer zu erheblichen Problemen führen kann, auch wenn diese versehentlich erfolgte und es sich um eine erstmalige Falschauskunft handelte, hat der EuGH entschieden. bzw. etwas missverständlich klargestellt. Mehr dazu auf meiner Site www.advo.news.de unter http://advo.news/blog/855


Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Solingen und Leverkusen Christoph Strieder, www.anwalt-strieder.de, www.solingen-rechtsanwalt.de

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